Home

Biographie

Akupunktur

Homöopathie

Chirotherapie

HOT

Eigenblut-Therapie

Colon-Hydro-Therapie  

Männermedizin

Kassenzuzahlung

Untersuchung-  Behandlungs-verfahren 

Wegbeschreibung 

Sprechzeiten

Notfallhilfen

Praxisbilder

Qualitäts-System

Links/Downloads

Impressum

 

Textfeld:  
Kassenzuzahlung
 
 
Kostenerstattung bei Akupunktur
 
Für Kassenpatienten: 

Akupunkturbehandlung erstattungsfähig nur bei den nachstehenden Diagnosen:  
 
- Chronische Kopfschmerzen
- Migräne
- Chronische Rücken-Kreuzschmerzen
- Hüftarthrose
- Kniearthrose

                                                                                                                                                         Seitenanfang
Erstattungshöhe bei:

BKK, IKK, LKK: 
 
Sie bezahlen 25,56 € je Behandlung bis zu 10 Behandlungen insgesamt in einem Jahr,
 

AOK:  
 
AOK Bayern bezahlt 25,56 € (=50 DM) bis zu 6 Akupunkturen je Kalenderjahr.
AOK bundesweit bezahlt 25,56 € (=50 DM) bis zu 10 Behandlungen je Kalenderjahr,
 

BEK, DAK, KKH, GEK, HaMü, HEK, HZK, jedoch ohne die TKK:                                                
diese bezahlen jeweils 25,56 € mit bis zu 15 Akupunkturen.
 

DAK: 
 
Seit dem 1.September 2004 nur noch 10 Behandlungen, Auffrischungsintervall nach 6 Monaten möglich.


TKK und die folgenden Betriebskrankenkassen Allianz, Bertelmann, BMW, Bosch, Daimler-Chrysler, Deutsche Bank, Hoechst, Ford, Hypovereinsbank,BKK Aktiv, IKK-Hamburg: 
                     
Für die Akupunktur werden 32.00 € erstattet für 10x Akupunktur, bei Begründung können auch 15 Behandlungen notwendig sein und beansprucht werden. Eine Auffrischbehandlung ist nach einem Intervall von 1 Jahr möglich.

                                                                                                                                                         Seitenanfang
Für Kassenpatienten mit Zusatzversicherung:  
   
Bei allen Schmerzdiagnosen wird die Akupunktur zu 100% voll erstattet (Arzttarif).


Für Privatpatienten:    
 
Bei allen Schmerzdiagnosen wird die Körperakupunktur zu 100% erstattet, ohne eine  Beschränkung der Anwendungen zeitlich oder anzahlmäßig.
                                                     
  
Kassenerstattung und Zuzahlungen 

bei Eigenbluttherapie: 
 
Pflichtversicherte zahlen für GOÄ 284 = 12,98 €
Privatpatienten erhalten 100%
 
                                                                                                                                                         Seitenanfang
Schröpfkopftherapie: 
 
Pflichtversicherte zahlen für GOÄ 747 = 5,91 €
Privatpatienten erhalten 100% 
 

Moxibustion (Wärmepunkte):
 
Pflichtversicherte zahlen für GOÄ A535= 3,46 €
Privatpatienten erhalten 100%
 

HOT (Hämatogene Oxydationstherapie):   
 
Pflichtversicherte zahlen für 285/286/500/567= 57,75 € Arztgebühren und 10,30 € Verbrauchsmaterialien Privatpatienten erhalten in der Regel 100% nach Information ihrer Kranken-versicherung             
 

Bestimmung des homöopathischen Konstitutionsmittel:                              
 
Pflichtversicherte zahlen für GOÄ 31 = 60,33 € Pflichtversicherte bei der Securvita BKK und der IKK Hamburg bekommen dies dann zu 100% erstattet.
Privatpatienten erhalten 100%
 
                                                                                                                                                         Seitenanfang
Colon-Hydro-Therapie (CHT): 
 
Pflichtversicherte bezahlen GOÄ analog = 80 €
Privatversicherte erhalten in Regel 100% nach Information ihrer Krankenkasse
 

Wunschbestimmungen im Labor wie Blutgruppe und AIDS-Test:  
 
Pflichtversicherte bezahlen GOÄ-Tarife
Privatversicherte erhalten 100%.


Wie wir alle wissen, ändern sich im deutschen Gesundheitswesen fast ständig die Voraussetzungen und die gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften. Alle hier aufgeführten Angaben bezüglich der Kassenzuzahlungen sind ohne Gewähr.
 
 
Seitenanfang      Homeseite